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Alt 25.05.2023, 18:59
Geheimniskremer Geheimniskremer ist offline
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Zitat von DerLängsteFan Beitrag anzeigen
Ein befristetes Stadion ist schon vorgesehen in einem Falle.
Falls die Bedingungen im eigenen Stadion noch nicht hergestellt sind, können Spiele zuerst im Ersatzstadion ausgetragen werden. Bei Fertigstellung kann man seine Heimspiele dann ausnahmslos im eigenen Stadion ausrichten.

Und eigentlich hängt "nur" die Zukunft von Wattenscheid daran.
Aber das Stadion, das zu beginn gemeldet wird, ist unabhängig von der späteren Umsiedlung nur zugelassen, wenn es für die gesamte Saison zur Verfügung stünde. Das ist ja extra so formuliert worden, damit es nicht wieder zu Sowas kommt wie: ach wir hätten es ja fertig gemacht, aber der Dienstleister ist leider nicht im Zeitplan., die stadt hat die baugenehmigung noch nicht erteilt, das wetter war schlecht, das Material wurde nicht geliefert, hoher Krankenstand.
Etc pp
Also nein. Die Befristung hätten nur Wegberg und Düren unter sich vereinbaren können.
Beim Verband ein Bescheinigung einzureichen , wo das Stadion bis 31.8. befristet ist, hätte auch in der Lizensierung schon nicht geklappt.

Sollte dir Sportferichtsbarkeit anders entscheiden, ist Wattenscheid mit Sicherheit erfolgreicher Kläger. Aber der Verband wird , solange alles mit rechten Dingen zugeht, es gar nicht soweit kommen lassen und so werden sich die Sportgerichte schlicht an die geltenden Regeln halten.
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