Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Die GmbH ist eine Tochterfirma des Vereins.
Warum sollen denn nicht Gremienmitglieder des Vereins im AR der GmbH sein?
Das ist keine Interessenkollision , sondern wünschenswert, damit der Verein seine Tochterfirma beaufsichtigen kann.
Sonst könnte die GmbH doch gegen die Interessen des Vereins handeln.
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Natürlich ist es gut wenn Gremienmitglieder im AR der GmbH sind. Aber es gibt im Vorstand des eV aufgrund der Rücktritte derzeit nur noch diese drei Personen.
Und da sehe ich schon Konflikte was möglich Handlungen angeht.