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Alt 10.04.2013, 17:05
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Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Deine Überlegungen sind alle unter bestimmten Umständen manchmal vielleicht teilweise richtig. Allein daraus aber zu folgern, nur der von Dir romantisierte Neuanfang des Fußballgeschäfts im Verein bewahre diesen besser als eine gesetzliche Haftungsbeschränkung kraft Rechtsform vor durchschlagender Haftung, ist nach meinem Eindruck doch sehr eigenwillig.
Also bitte einmal Butter bei die Fische. Wann konkret haftet denn ein Vereinsvorstand wofür und wann haftet im Vergleich dazu ein GmbH-Geschäftsführer oder ein Mitglied eines (fakultativen) GmbH Aufsichtsrates (Beirates etc) einer ggf neu zu gründenden und geschickt verfaßten Gesellschaft? Anders formuliert: Wo haftet ein Vereinsvorstand und ein hauptamtlicher leitender Angestellter (Vereinsgeschäftsführer) unabhängig von geschickter Verfassung eines die Haftung des Gesellschafters beschränkenden Unternehmens stärker als ein Gesellschaftervertreter (zB Aufsichtsrat) und ein GmbH-Geschäftsführer? Doch wohl nie, meine ich. Oder was meinst Du bitte?
Zum Zeitpunkt der GmbH-Gründung 2006 hafteten ehrenamtliche Vorstandsmitglieder eines e.V. unbegrenzt. Nur aus diesem Grund wurde die GmbH damals gegründet. Die Haftung von ehrenamtlich tätigen e.V.-Vorständen wurde 2009 auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt, aber zum Zeitpunkt der Gründung und bis 2009 bestand sie unbegrenzt, so dass es von daher schon einen großen Unterschied gab.
Für die Zukunft in der 4. oder 5. Liga besteht überhaupt keine Notwendigkeit einer GmbH mehr. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, prüft der DFB ja gerade auf Antrag der Alemannia die Möglichkeit einer Rückübertragung der Lizenz auf den Verein.
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Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Und wenn es schon nicht reicht, die StA "im Wohnzimmer" zu haben, was schreckt denn dann noch besser ab? In "unserem" wirtschaftlichen Kontext sind meiner Einschätzung nach in Betracht kommende Straftatbestände immer auch "Schutzgesetz" iSd § 823 II BGB, führen also gleichzeitig auch zu zivilrechtlicher Haftung auf den angerichtete Schaden.
Sind das nicht alles "Papiertiger"? Das Problem ist doch, dass es sehr schwierig wird, "normale" Fehlentscheidungen im Rahmen der Geschäftstätigkeit von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz abzugrenzen. Und wenn da nichts bei rauskommt, wird es doch auch keinen Anspruch auf Schadensersatz geben. Die meisten wirtschaftlichen Strafverfahren sind am Ende doch kaum mehr als "heiße Luft".
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Erinnert euch an eure Menschlichkeit, und vergesst den Rest.
(Russell-Einstein-Manifest, 1955)

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