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Alt 24.03.2016, 01:39
Carsten Carsten ist offline
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Geht wohl um Paragraph 11 der Spielordnung des WFLV und insebsondere um diesen Absatz:

Zitat:
(6) Jeder Verein darf in einem Pflichtspiel bis zu vier Spieler einer höheren Mannschaft, für die die Schutzfrist abgelaufen ist, in einer unteren Mannschaft einsetzen. Unter diesen Spielern dürfen höchstens zwei Spieler sein, die am 1.7. des Jahres das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben (Ü 23).
Werden mehr als vier Spieler oder mehr als zwei Ü-23-Spieler eingesetzt, so gelten alle diese Spieler als unberechtigt eingesetzt und bleiben Spieler der höheren Mannschaft.
In kombination mit den Absätzen davor ergibt sich für mich da ein klarerer Regelverstoß.

Zitat:
(2) Die Spieler werden durch ihren berechtigten Einsatz in einem Pflichtspiel der höheren oder unteren Mannschaft Spieler der jeweiligen Mannschaft.
(3) Spieler einer unteren Mannschaft können an Pflichtspielen einer höheren Mannschaft jederzeit teilnehmen. Durch ihren Einsatz werden sie Spieler der höheren Mannschaft.
(4) Spieler einer höheren Mannschaft können an Pflichtspielen einer unteren Mannschaft erst nach Ablauf einer Schutzfrist gemäß Absatz 5 teilnehmen. Mit dem berechtigten Einsatz werden sie Spieler der unteren Mannschaft.
Absatz 9 bleibt unberührt.
Wenn ich das richtig verstehe müssten dann von den eingesetzten Spielern Ernst, Löhden und Maier als Spieler der 1. Mannschaft gelten und da keiner von denen u23 ist, ist es ein Spieler zu viel aus der 1. Mannschaft.

Geändert von Carsten (24.03.2016 um 01:44 Uhr)
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