Zitat:
Zitat von Der_Seher
Sicher? Ich denke das ist einmalig beim erstmaligen Wechsel ins Ausland.
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"Der Solidaritätsbeitrag wird
jedes Mal fällig, wenn ein Profi ablösepflichtig zu einem Verein eines anderen Landes wechselt. Dabei steht den Vereinen, die zu seiner Ausbildung beigetragen haben, ein prozentualer Anteil der Ablösesumme zu. Das sind alle Vereine, bei denen der Spieler in der Zeit zwischen seinem 12. und 23. Geburtstag gespielt hat. Hinweis: Die hier genannten Zahlen stellen keine rechtsverbindlichen Summen dar, sondern dienen lediglich der Orientierung."
Quelle: Transfermarkt.de
Das sollte Beleg dafür sein, dass auch bei mehrfachen Auslandswechseln noch Solidarbeiträge gezahlt werden.