Zitat:
Zitat von Öcher Wellenbrecher
Also ich zahl da mal nichts.
PS - Selbst wenn dein unseriöser Blick in die komplett verschneite Glaskugel zutreffen sollte, so kann die unterlegene Partei auch noch bis zum Ablauf von 4 Jahren nach einem Urteil zu Zahlungen der enstandenen Prozesskosten herangezogen werden.
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Lass mich doch auch mal mosern...ob meine Glaskugel so verschneit ist, wird sich zeigen