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Alt 01.08.2012, 21:57
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Wolfgang Wolfgang ist offline
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Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Die Frage ist nicht, wie wir hier das Procedere zur Abwahl Rambaus empfinden, sondern ob es legal ist oder nicht.

Dem diente ja das Gutachten.
( Ich kann das Wort Gutachten bei Alemannia bald nicht mehr hören)
Bei bestimmten Verfehlungen hat wohl die Gesellschafterversammlung das Recht zur Absetzung eines Aufsiichtsratmitglieds.
Und das Gutachten soll jetzt das Votum des Verwaltungsrates ersetzen? Das ist heftig, oder? Dann brauchen wir demnächst gar keine Satzung mehr, keine Gremien, dann machen wir alles mit Gutachten
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(John Steinbeck, USA - Nobelpreisträger für Literatur 1962)
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