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Alt 01.08.2012, 21:45
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AxelG AxelG ist offline
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Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Wenn ich es richtig verstanden haben, hat sich Meino Heyen keineswegs über irgendwelche Prozesse oder Gremien hinweggesetzt , sondern das Präsidium hat als Gesellschafterausschuss * der Gmbh das Recht, ein Mitglied des AR abzusetzen.

Ist auch nur meine Meinung, mein lieber Axel G.

* Korrektur : richtig ist wohl Gesellschafterversammlung, nicht Gesellschafterausschuss
Sehe ich andes - der AR wird von der Mitgliederversammlung gewählt und ist dazu da die GmbH zu kontrollieren. Wenn das Präsidium darüber bestimmt wer bleibt und nicht brauchen wir nicht mehr wählen denn unser Votum wäre eh nutzlos. Einen AR den man sich per Gusto zusammenstellt braucht man nicht! Offensichtlich hat sich der Präsident und AR Vorsitzende aber dazu entschieden nur mit vier Leuten weiterzumachen und diese Enstcheidung umgesetzt - ein Unding ohne gleichen!
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