Ok, das habe ich ungeprüft so dem AZ-Artikel entnommen. Jetzt hab ich vermutlich auch Verein und GmbH durcheinander geschmissen. Vielleicht kann ja mal ein Satzungs/GmbH-Experte etwas dazu sagen, wie das Ausscheiden von Mitgliedern des Aufsichtsrats geregelt ist.
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