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Alt 01.08.2012, 18:57
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horst horst ist offline
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Laut AZ stand eine Meldung auf der Alemannia-Homepage, ich find aber nix. Und laut AZ ist der Vorgang offiziell noch gar nicht abgeschlossen (muss noch durch VR), dennoch aber schon im Handelsregister eingetragen. Wer veranlasst denn so eine Eintragung, wird das geprüft, ist es anfechtbar? Es ist doch wirklich heutzutage nicht mehr hinnehmbar, dass die Gremien derart übergangen und sich einzelne Handlungsträger über die in der Satzung klar vorgeschriebenen Vorgänge (VR beruft AR-Mitglied ab) hinwegsetzt. Ich erwarte von der IG hier schärfsten und schnellen Widerspruch, vor allem, da dem Eindruck nach dieser "Schritt" - Rambaus Ausschluss aus dem AR- noch nicht satzungsgemäß vollzogen ist. Demnach haben wir es hier nicht mit vollendeten Tatsachen zu tun. Bitte bleibt hier unermüdlich, konsequent und nachhaltig an der Sache dran!

PS: Ich bin's übrigens nicht

Geändert von horst (01.08.2012 um 19:07 Uhr)
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