Nenn es wie du willst, das was der anonyme User da geschrieben hat reicht aus dafür. Du würdest dich wundern wie viele schon dachten "ach ich schreib mal was, ich darf das ja" und hatten Wochen später ein böses und lehrreiches Erwachen ;-)
Zitat:
Zitat von Luntenpaul
Da bin ich aber mal gespannt, was da rauskommen soll. Meines bescheidenen Wissens nach ist eine Verleugnung nicht justiziabel. Ich würde es da eher mit der Verleumdung nach § 187 StGB versuchen, falls das durchsetzbar ist.
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