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Alt 10.09.2021, 08:36
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Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Gäbe es alternativ auch die Möglichkeit, dass die Mitgliederversammlung bei der JVH beschließt, alle vom Wahlausschuss abgelehnten Kandidaten doch zur diesjährigen Wahl zuzulassen?

Dann hätte man das Thema bereits auf der JHV erledigt und würde es nicht bis ins nächste Jahr schieben. Ich weiß nicht, ob das satzungskonform möglich wäre.

Der Wahlausschuss steht natürlich in der Zwickmühle zwischen gewünschtem Pragmatismus in einer besonderen Situation und einer geltenden Satzung, die eine solchen Situation nicht berücksichtigen konnte und daher diesem Pragmatismus entgegen steht. Ein Beschluss des obersten Souveräns könnte diesen Konflikt auflösen.
Nein, selbst mit einem Antrag zur Tages-oder Geschäftsordnung ist es nicht möglich die Kandidaten wählbar zu machen. Satzungskonform wäre es gewesen, die Kandidaten nicht abzulehnen und zu argumentieren, dass es formal einen Ablehnungsgrund gibt (Frist gemäß Nominierungsordnung), aber man aufgrund der Pandemie die Satzung über die Ordnung stellt. Das wäre eine Option gewesen.

Zitat:
Zitat von HansRosenthal4ever Beitrag anzeigen
gut das die sich an regeln halten.
hat früher keiner gemacht. immer so wie die oberen es wollten und nich wie er soll. alemannia eben…
is doch jut wenn et 8 statt 10 stunden geht.
wiqll da nich übernachten.
Ich verstehe deinen Kommentar nicht ganz. Die Regeln sehen hier eine Möglichkeit vor für die aktuelle Problematik, die man nicht bedacht hat oder nicht bedenken wollte. Man kann ja auch argumentieren, dass das Präsidium mit seiner Verschiebung den Abteilungen nicht ermöglicht hat, innerhalb der Regeln eine Versammlung durchzuführen.

Wenn die Versammlung deiner Ansicht nach kürzer sein soll, dann sollte die Wahl des Verwaltungsrates nicht stattfinden.
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