Zitat:
Zitat von IG
"10.14 Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag gemäß den Vorgaben der Verfahrensordnung gewählte Mitglieder von Gremien mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen von ihrem Amt abberufen."
- Jedes gewählte Mitglied in einem Gremium kann mit 75% JA-Stimmen (zur Absetzung) durch die Mitgliederversammlung (JHV & außerordentliche) aus seinem Amt wieder entlassen werden.
Fazit: Stärkung der Mitgliederrechte.
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genau das gegenteil. nach 27 bgb kann der vorstand jederzeit abberufen werden. die neue satzung mit der grösseren mehrheit ist eine einschränkung.