Zitat:
Zitat von Luntenpaul
Die Kündigung bedarf bei Alemannia der Schriftform:
§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft
8.1.2 durch Kündigung seitens des Mitgliedes. Die Kündigung ist nur zum Ende des Geschäftsjahres zulässig. Sie muss spätestens 3 Monate vor Ende des Geschäftsjahres durch eingeschriebenen Brief oder gegen schriftliche Bestätigung in der Geschäftsstelle erfolgen.
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Und durch Tod.
Mein Sitznachbar war auch Mitglied. bis 4 / 2026.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "
Rudolf Servatius
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