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Alt 08.10.2020, 22:42
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Zitat:
Zitat von RodgauAlemanne Beitrag anzeigen
Nicht leisten kann sich die Alemannia keine Zuschauer.
Es wäre doch nicht die erste Klage gegen solche Verordnungen (es sind keine Gesetze!), die kurzfristig Erfolg hätte.
Es gibt ja einige Schnellentscheidungen von Gerichten!

Korrekt, aber bislang hat keine Behörde der Alemannia verordnet, die Zuschauer auszuschließen.



Es gibt seit längerem bekannte Regeln, welche bei Übersteigen bestimmter Infektionszahlen einzuhalten sind. Ein Gericht könnte der Alemannia vorhalten, sich trotz drohendem Überschreiten des Grenzwertes nicht frühzeitig hierauf vorbereitet zu haben. Theoretisch hätte man auch gegen Lippstadt schon mit Einzelplätzen und 2 Metern Abstand spielen können. Ist in der Theorie natürlich leichter als in der Praxis und niemand wusste vor einer Woche, wie schnell und wohin sich die Zahlen entwicklen, aber die Regeln waren bekannt.


Ein Zuschauerausschluss oder eine Reduktion auf nur 100 Zuschauer könnte hingegen vielleicht auch von einem Gericht als unverhältnismäßig gewertet werden. Dagegen könnte man aber erst klagen, wenn man auch davon betroffen ist.