Zitat:
Zitat von tjangoxxl
Das meinte ich doch.
Wenn Du vorher 3 Stunden trainiert hast und trainierst danach 3 Stunden, hast Du keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Du musst schon erklären können, inwieweit Du weniger arbeitest
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Vielleicht kann man ja das FIFA-Daddeln an der Playstation als Fortbildung und somit Arbeitszeit anrechnen.