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Alt 08.04.2020, 19:26
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[QUOTE=Modefan;573948]
Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Warum sollte das juristisch nicht gehen?
Wenn ich 2 Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag habe, haben sich beide mit diesem Endzeitpunkt einverstanden erklärt und es entstehen ab diesem Endzeitpunkt an keine gegenseitigen Verpflichtungen.
Und der Arbeitgeber ist frei in seiner Entscheidung, einem vertraglich nicht weiter gebundenen Arbeitnehmer seiner Wahl einen neuen Vertrag anzubieten.


Welche rechtliche Grundlage sollte dagegen sprechen?




Zitat,"

Der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung aller Arbeitnehmer im Betrieb (Gleichbehandlungsgrundsatz) ist ein primäres Ordnungsprinzip des deutschen Arbeitsrechts. Es ist unzulässig, Arbeitnehmer willkürlich oder aus sachfremden Erwägungen heraus gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage zu benachteiligen."

Wenn es im Fußball immer nach Arbeitsrecht gehen würde, dann hätten alle Vertragsfußballer innerhalb eines Betriebes mit vergleichbaren Tätigkeiten als Angestellte also das Recht, gleich behandelt zu werden. Fangen wir mal mit dem Recht auf gleiche Bezahlung für gleiche Tätigkeiten an. Wir sind uns sicherlich einig, dass dies nicht zutreffend ist.


Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht, auf den du hier abhebst, wenn es keine tarifvertraglichen Regelungen gibt, und dies ist im Fußball nun einmal der Fall, bezieht sich primär auf die grundsätzliche Gleichbehandlung der Beschäftigten. Damit sollen Arbeitnehmer insbesondere vor Benachteiligungen aufgrund ihrer Rasse, ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität geschützt werden. Nicht jedoch in dem Sinne, wie Du es hier interpretierst, wie z.b. die Dauer, Verlängerung oder sonstige konkrete Ausgestaltungen des Arbeitsvertrages.
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