Zitat:
Zitat von Modefan
Zitat,"
Der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung aller Arbeitnehmer im Betrieb (Gleichbehandlungsgrundsatz) ist ein primäres Ordnungsprinzip des deutschen Arbeitsrechts. Es ist unzulässig, Arbeitnehmer willkürlich oder aus sachfremden Erwägungen heraus gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage zu benachteiligen."
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Wenn man ein Zitat bringt, wäre eine Quellenangabe die dazu passende Ergänzung.
Es steht ja eindeutig da, dass es nicht willkürlich oder sachlich unbegründet sein darf. Das heißt im Umkehrschluss, man darf Arbeitnehmer unterschiedlich behandeln, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt.
Und sachliche Gründe für oder gegen ein neues Vertragsangebot dürften einem Sportdirektor viele einfallen. Leistung, Einsatzminuten, Tore, Talent, Wirtschaftlichkeit des Gehaltes, Beidfüßigkeit, Standardstärke, Schnelligkeit, Führungsqualitäten etc.
Nach Deiner Interpretion hätte es auch bisher niemals dazu geschehen können, dass ein Spieler den Verein verlassen muss, solange auch nur ein anderer verlängern darf. Dann wäre unser Kader wohl mehrere hundert Mann stark und teilweise über 90 Jahre alt.
Zudem gilt die Gleichbehandlungsregel ja nur innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Wenn zwei Spielerverträge X und Y am 30.6. auslaufen, ist eine Verhandlung mit Spieler X über den Zeitraum ab 1.7. nicht anders zu bewerten als eine Verhandlung mit einem neuen, noch gar nicht unter Vertrag stehenden Spieler. Während Spieler Y für den Zeitraum ab 1.7. keine Ansprüche stellen kann, da er durch die Befristung sines Vertrages bereits im Vorfeld hierauf verzichtet hat.