Zitat:
Zitat von tivolino
Andere sehen es anders und sprechen von höherer Gewalt, bei der es keinen Erstattungsanspruch gebe.
Anders ist das, wenn eine Veranstaltung von Seiten des Gesundheitsamtes abgesagt wird. Im Fall „höherer Gewalt“ oder einer begründeten Unzumutbarkeit der Durchführung sind Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Falle einer behördlichen Absage aufgrund der Infektionsgefahr des Coronavirus liegt ein Fall „höherer Gewalt“ vor. Höhere Gewalt ist ein externes Ereignis, das keinen betrieblichen Zusammenhang aufweist und auch nicht durch äußerste Sorgfalt abwendbar ist.
https://www.daniel-hagelskamp.de/sta...n-corona-virus
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Wobei zu klären wäre, ist ein Geisterspiel ein abgesagtes Spiel in diesem Sinne?
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