Einzelnen Beitrag anzeigen
  #196  
Alt 10.03.2020, 16:07
Benutzerbild von DerLängsteFan
DerLängsteFan DerLängsteFan ist gerade online
Foren-Legende
 
Registriert seit: 27.08.2007
Beiträge: 5.845
Abgegebene Danke: 3.746
Erhielt 5.551 Danke für 1.782 Beiträge
Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Andere sehen es anders und sprechen von höherer Gewalt, bei der es keinen Erstattungsanspruch gebe.

Anders ist das, wenn eine Veranstaltung von Seiten des Gesundheitsamtes abgesagt wird. Im Fall „höherer Gewalt“ oder einer begründeten Unzumutbarkeit der Durchführung sind Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Falle einer behördlichen Absage aufgrund der Infektionsgefahr des Coronavirus liegt ein Fall „höherer Gewalt“ vor. Höhere Gewalt ist ein externes Ereignis, das keinen betrieblichen Zusammenhang aufweist und auch nicht durch äußerste Sorgfalt abwendbar ist.

https://www.daniel-hagelskamp.de/sta...n-corona-virus


Wobei zu klären wäre, ist ein Geisterspiel ein abgesagtes Spiel in diesem Sinne?
__________________
Begegne deinem Gegenüber mit Respekt im Leben, also auch im Forum.