Einzelnen Beitrag anzeigen
  #195  
Alt 10.03.2020, 16:03
tivolino tivolino ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 5.561
Abgegebene Danke: 5.314
Erhielt 10.549 Danke für 3.070 Beiträge
Zitat:
Zitat von Modefan Beitrag anzeigen
Danke, zeimlich eindeutig. Bei einem Geisterspiel gibts Geld zurück.


Bestimmt nicht einfach für Alemannia zu verdauen.
Andere sehen es anders und sprechen von höherer Gewalt, bei der es keinen Erstattungsanspruch gebe.

Anders ist das, wenn eine Veranstaltung von Seiten des Gesundheitsamtes abgesagt wird. Im Fall „höherer Gewalt“ oder einer begründeten Unzumutbarkeit der Durchführung sind Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Falle einer behördlichen Absage aufgrund der Infektionsgefahr des Coronavirus liegt ein Fall „höherer Gewalt“ vor. Höhere Gewalt ist ein externes Ereignis, das keinen betrieblichen Zusammenhang aufweist und auch nicht durch äußerste Sorgfalt abwendbar ist.

https://www.daniel-hagelskamp.de/sta...n-corona-virus


__________________