Zitat:
Zitat von Templer
Das ist sachlich falsch.
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Beamtenversorgung bei Krankheit
Der Dienstherr zahlt das Gehalt auch im Krankheitsfall weiter. Eine zeitliche Begrenzung für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall existiert nicht.
Allerdings dürfen Beamte nicht mit einer unendlichen Lohnfortzahlung bei Krankheit rechnen. Sollte es der Gesundheitszustand zulassen, wird der Dienstherr eine Versetzung durchführen. Ist dies nicht möglich, dürfte es zur Feststellung einer Dienstunfähigkeit kommen.
http://www.paulsen.info/beamte/