Zitat:
Zitat von tivolino
Gibt der Insolvenzverwalter dieses Recht nun für einen symbolischen Betrag an den Verein zurück und überträgt der Verein das Marken-/Vermarktungsrecht dann als Stammkapital auf die neue GmbH, müsste doch eigentlich alles in Butter sein.
|
Eine gewagte Konstruktion!
Der Insolvenzverwalter hat auch (bzw. vor allem) die Interessen der Gläubiger der insolventen GmbH zu berücksichtigen. Er darf werthaltige Vermögensgegenstände nicht an den Eigentümer zurückgeben, erst recht nicht für einen symbolischen Betrag.