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Alt 05.03.2017, 20:50
Franz Wirtz Franz Wirtz ist gerade online
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Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Der Geschäftsführer der GmbH hat rein formal gegenüber den Mitgliedern des TSV keinerlei Verpflichtungen zur Information.
Die hat vielmehr der Aufsichtsrat.
Berechtigter Einwand, allerdings dürfte sich die Berichtspflicht des Aufsichtsrates der GmbH den Vereinsmitgliedern gegenüber auf die Jahreshauptversammlung beschränken, ansonsten ist das Präsidium des Vereins hierfür zuständig.
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„Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“
Joachim Ringelnatz
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