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Alt 21.02.2017, 16:56
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von easy Beitrag anzeigen
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Da stellt sich mir die Frage, ob angesichts des Vorhabens des Restpräsidiums, erhebliche Teile (prozentual wie viel eigentlich??) der Mitgliedsbeiträge über eine Kapitalerhöhung in die Tochter-GmbH zu transferieren, nicht genau dieses Problem mit dem Finanzamt droht (Verlust der Gemeinnützigkeit).

Mit ist durchaus bewusst, dass Recherchen bzw. Ergebnisse bei google mit einer gewissen Vorsicht zu betrachten sind. Aber trotz weiterer diverser Nachfragen bei mehreren "schlauen Leuten" konnte ich hierauf bislang keine schlüssige Antwort erzielen/erhalten.
Danke für die Bemühungen. Aber wahrscheinlich zerbrechen wir uns ganz unnötig den Kopf. Denn unsere Führungsetage hat das doch bestimmt alles längst genau geprüft und würde sicher niemals irgendetwas aushecken, was die Gemeinnützigkeit unserer geliebten Alemannia gefährden könnte.

Trotzdem ist mir noch ein andere Spitzfindigkeit in den Sinn gekommen: Wie verhielte es sich eigentlich, wenn der e.V., sagen wir mal, 200.000 Euro aus Mitgliedsbeiträgen an die GmbH überweist und dann einen Monat später beschließt, 80 Prozent seiner GmbH für die von Kölmel angebotenen läppischen 100.000 Euro zu verkaufen? Das wäre dann ja wohl ein vollfettes Minusgeschäft. Könnte man so etwas als an Untreue grenzende Verschleuderung von Vereinsvermögen einstufen und einen entsprechenden Beschluss anfechten?
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