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Alt 06.12.2016, 12:15
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Bei einem der letzten Heimspiele habe ich mal selber zu den Utras im S3 gesellt, um mir ein besseres Bild von der ganzen Geschichte machen zu können. War ganz spaßig und völlig friedlich. Möglicherweise bin ich dort also von der Polizei gefilmt oder fotografiert worden. Bin ich jetzt als potenziell pyromanischer Karlsbandido oder Yellow-Connection-Anarchist aktenkundig? Reicht mein bloßes Betreten des S3 als Rechtfertigung für ein Stadionverbot gegen mich? Ist der S3 ein rechtsfreier Raum, in dem das Prinzip "Mitgefangen, mitgehangen" regieren soll? Muss ich Entlastungszeugen beibringen, die an Eides statt versichern, dass ich normalerweise im S5 stehe?

Soll es am Eingang Gesichtskontrollen geben, bei denen alle, die von wem auch immer als Ultra-Anhänger identifiziert worden sind, aussortiert und abgeführt werden? Wer soll das übernehmen, wenn im größten Getümmel plötzlich 30 "Verdächtige" gleichzeitig vor dem Tor und vor den Drehkreuzen stehen? Oder geht man besser während des Spiels mit 100 Ordnern in den Block und kesselt die ganze Bande ein?
Na, dann viel Spaß auf dem Tivoli!
Du konstruierst hier was, von dem du selber weißt, dass es unfug ist.

Warum? Weil als Erkenntnis, ob Du zu besagter Gruppe gehörst, selbstredend nicht ein einmaliges im Pulk der KBU stehen herangezogen wird, sondern das erkennbare permanente Dabeisein im Trupp. Schließlich werden die Bilder und Filmchen nicht allein bei einem einzigen Spiel gemacht, sondern über einen langen Zeitraum hinweg bei allen Spielen. Weiterhin werden nicht nur Bilder gemacht, sondern zudem bewegte Bilder, auf denen das gemeinschaftliche Verhalten der Leute Spieltag um Spieltag erkennbar ist. Genauso, wie wer dazu gehört.

Und recht hast du, S3 ist kein rechtsfreier Raum, nur wissen das leider bzw. kapieren das einige wenige auf S3 nicht.

Weiterhin werden selbstredend Gesichtskontrollen gemacht. Ansonsten müßten die Stadionverbotler auch nicht vor den Toren bleiben und könnten einfach hereinspazieren. Können sie aus besagtem Grunde aber nicht.
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