Zitat:
Zitat von Kleeblatt4TSV
Nein kann die Alemannia nicht! Du bei Dir zu Hause ja!
Ein Fußballstadion ist kein rein privater Raum, sondern ein Teil der Öffentlichkeit.
..............Jeder Verein besitzt natürlich ein Hausrecht und kann in gewissen Situationen davon Gebrauch machen allerdings kann dieses Hausrecht nicht missbräuchlich oder sogar willkürlich ausgeübt werden. Grund hierfür ist es, dass auch ein Stadion ein Teil des öffentlichen Raumes ist.
Daher hat der BGH in einem Urteil vom 30.10.2009 entschieden (Az. V ZR 253/08), dass wenn ein Verbot oder ein Ausschluss dieser Art gegen bestimmte Personen ausgesprochen wird, deren mittelbar in das Zivilrecht eingreifende Grundrecht gewahrt werden muss. Will der Veranstalter bestimmte Personen vom Zugang des Stadions ausschließen, so muss ein sachlicher Grund hierfür vorliegen. Eine unliebsame Meinungsäußerung ist kein solcher Grund.
https://www.wbs-law.de/personlichkei...ier-raum-9832/
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ist man als Mitglied der Alemannia im Tivoli 'bei sich zu Hause' ?
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