Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Wenn es denn auf dem Gästebusparkplatz passiert, kann schon der Verein die Täter bestrafen.
Es werden ja wieder Stadionverbote ausgesprochen .
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Kann .. ja, wegen Hausrecht oder wie, ne? ok.
Wenn in deinem Garten ein Mensch einem anderen bei einer Party die Statik der Kauleiste durcheinander bringt, dann kann der dennoch wegen Körperverletzung drangekriegt werden.
Privatgrund und Hausverbot ist das eine, aber da gibt es ja nun auch die rein öffentliche Seite, und da setzt es dann bei mir aus.