Ich bin kein Jurist, bezweifele aber, dass der Verein da formaljuristisch in irgendeiner Weise in Regress genommen werden kann - außer vielleicht für die Kabinentür, die der Vereins- bzw. GmbH-angestellte Spieler Müller eingetreten haben soll. Ansonsten könnte der Verein Schadensersatz bestensfalls freiwillig auf Goodwill-Basis leisten. So wie das alles gelaufen ist, neige ich allerdings nicht dazu, diesem Klub mit gutem Willen entgegenzukommen. Sollen die Wegberger doch versuchen, ihre 18.000 Euro vor Gericht einzuklagen.
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