Zitat:
Zitat von Aix Trawurst
Und für Konzerte gibt es prinzipiell keine Möglichkeit von Sondergenehmigungen im Einzelfall? Sowas gibt es nur für Public Viewings?
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Jedenfalls nicht fuer Konzert in einem Stadion, das baurechtlich
ein reines Fussballstadion ist.
Wir sind doch nicht im Kongo, hier gilt die Baunutzungsverordnung.
In einem reinen Fußballstadion in einem Sondergebiet für Fußball darf Fußball gespielt werden und keine Konzerte durchgeführt werden.
Natürlich kann nach Änderung des Rahmenplans im Jahre 2016 der Bebauungsplan geändert werden.
Die realistischen Termine habe ich ja aufgezeigt.