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Alt 05.02.2014, 19:19
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Max Max ist offline
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Ist das wirklich so? Ich wundere mich ein wenig darüber, dass in dem Zeitungsartikel von der Zweckgesellschaft gar nicht die Rede ist, sondern nur davon, dass der Verein Schadensersatz von FK fordert und zunächst eine außergerichtliche Einigung mit ihm anstrebt. "Scheitert eine gütliche Einigung, will der Verein Kraemer verklagen, um einen Titel erlangen zu können", schreibt Pauli. Wird Vereinsanwalt Delheid hier tatsächlich vorauseilend für die noch gar nicht existierende Zweckgesellschaft und damit für die GmbH-Gläubiger tätig? Oder will er bei Kraemer Geld nicht für die Gläubiger, sondern für den TSV holen? Und kann die Zweckgesellschaft überhaupt noch gegen Kraemer vorgehen, wenn der Verein als Muttergesellschaft sich vorher außergerichtlich mit ihm einigt oder einen Titel erwirkt? Und warum sollte die Zweckgesellschaft Anwaltsgebühren und Prozesskosten in einem Verfahren zahlen müssen, das nicht sie selber, sondern der Verein ins Rollen gebracht hat?
Heute jedenfalls war Kraemers Prozessgegner nicht die Zweckgesellschaft, nicht der TSV, nicht einmal die GmbH an sich, sondern Mönning selbst ("als Insolvenzverwalter").
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Max für den nützlichen Beitrag:
carlos98 (05.02.2014), tivolino (06.02.2014)