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Zitat von easy
Vielleicht habe ich ja was überlesen - aber wer von den für das Präsidium vorgeschlagenen Herren erfüllt die Forderung des § 11.3 der Satzung ???
11.3 Mindestens ein Mitglied des Präsidiums soll zum Richteramt befähigt sein.
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Guter Einwand.
Daneben wäre es vermutlich auch sinnvoll, wenn die Alemannia GmbH zukünftig ihr Geschäftsfeld weniger auf den Fußball sondern vielmehr auf die Pharma-, Medien- und Speditionsbranche verlagern würde. In diesen Branchen scheint sich nämlich erheblich mehr Aufsichtsratskompetenz zu ballen als im bisherigen Kerngeschäft.