Zitat:
Zitat von tivolino
Laut Mönning müsste das wohl der Restvorstand machen, und zwar zackig bis zum 22. Januar. So weit ich weiß, muss eine GmbH schon von Rechts wegen einen Geschäftsführer haben.
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Richtig, eine GmbH ohne GF ist nicht handlungsfähig! Also sollten die momentan handlungsfähigen Personen zügig handeln, wie Du schon erwähnt hast.