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Alt 06.09.2013, 20:22
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Dann nochmals die Frage:

Das TV-Geld würde die Alemannia Aachen GmbH bekommen, die aber nicht Schuldner gegenüber Kölmel ist. Das ist vielmehr der TSV.

Also müsste die GmbH das Geld an ihren Eigentümer transferieren. Ein Ausschüttung an den Eigentümer kann sie aber nur vormehmen, wenn sie entsprechend hohe Gewinne erzielt.

Ist die Frage jetzt klarer geworden.

Vielleicht sind diese Auszahlungen keine Gewinnauszahlungen, sondern Betriebskosten. Z.B. als Finanzierungskosten oder Darlehnsrückzahlung.
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