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Alt 03.09.2013, 16:13
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Manfred Manfred ist offline
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Zitat:
Zitat von Max Beitrag anzeigen
Je mehr ich darüber nachdenke, desto deutlicher wird mir folgendes: Die bisherigen Schulden, also das, wozu das Gericht die Alemannia verurteilen wird, werden bei Abschluss des Deals zurückgestellt ("Rangrücktritt"), aber sie fallen nicht weg. Das heißt: Neben etwaigen Fernsehgeldern sind wir auch diese Summe weiterhin schuldig. Oder gibt es ein Indiz dagegen?
Es wurde mehrfach gesagt, auch eben wieder in den WDR2 Lokalnachrichten, das Kölmel mit dem Deal auf die 2,4 Mio. verzichtet und dafür die 15% Regelung in Kraft tritt.

Zitat:
Zitat von Wikipedia
Bei einem einfachen Rangrücktritt vereinbaren Schuldner und Gläubiger, dass eine Rückzahlung der Verbindlichkeit nur dann zu erfolgen habe, wenn der Schuldner dazu aus zukünftigen Gewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus anderem – freien – Vermögen künftig in der Lage ist und der Gläubiger mit seiner Forderung im Rang hinter alle anderen Gläubiger zurücktritt. Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um einen Rangrücktritt, der mit einer Besserungsabrede verbunden wird.
Rangrücktritt
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Geändert von Manfred (03.09.2013 um 16:21 Uhr)
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