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Alt 03.09.2013, 00:54
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Zitat:
Zitat von ACUnited Beitrag anzeigen
Man kann ein Verfahren einvernehmlich auch "ruhend" stellen - dann legt das Gericht die Sache erstmal mindestens 6 Monate auf Eis und fragt danach nochmal an, was denn jetzt so passieren soll...

Das heißt: eine außergerichtliche Einigung der Parteien ist in jedem Verfahrensstand möglich und erstrebenswert!
Eine außergerichtliche Einigung soll es ja nicht geben. Das Gericht soll ja in jedem Fall ein Urteil fällen. So wie Laven sagte, basiert dieser Kölmel-Vertrag ja vorbehaltlich darauf, dass das Gericht zu Kölmels Gunsten entscheidet. Bei "Freispruch" der Alemannia gibt es keinen Vertrag.
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