Zitat:
Zitat von petrocelli
Verjährung des Schadensersatzanspruchs in 5 Jahren (§ 116 S. 1 AktG i.V.m. § 93 Abs. 6 AktG; für GmbH analog). Ich denke, dies findet auch im Insolvenzfall anwendung. Zumindest steht in der InsO nichts Gegenteiliges.
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Na, dann hat man es für Einige ja lange genug rausgezögert...
Die Stadionverträge wurden im September 2007 unterzeichnet... Der erste Spatenstich war im Mai 2008. Somit dürfte alles rund um diese Vorgänge ja verjährt sein...
Haben ja alle klasse hinbekommen... kotz