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Alt 28.04.2013, 01:23
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Aix Trawurst Aix Trawurst ist offline
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Zitat:
Zitat von Mia Schwarz Gelb Beitrag anzeigen
Erst wenn wir uns für die Teilnahme des DFB Pokal qualifizieren, für die erste Runde gibt es 100.000 .
Was das angeht da würde mich mal interessieren wann und wofür genau die Kohle anfallen würde, sollten wir uns für den DFB Pokal qualifizieren.
Bekommt ein Teilnehmer das Geld etwa schon auf Grund der Qualifikation oder erst bei und für den tatsächlichen Spielantritt?

Und wie sieht das mit dem insolvenzrecht genau aus?
Zählt der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eines Geschäfts oder der Zahltermin wenn es darum geht was in der insolvenzmasse Landet und was nicht?

Ist die Antrittsprämie eine mehr oder weniger freiwillige finanzielle Zuwendung oder Bonuszahlung oder fester Bestandteil einer vertraglichen Vereinbarung auf die somit ab einem definierten Zeitpunkt ein eindeutiger und klarer Rechtsanspruch besteht?

Zählt der Zeitpunkt, wann genau man die Antrittsprämie für den DFB Pokal verdient hat und damit den Anspruch auf Zahlung erworben hat, oder der Zeitpunkt wann man die Prämie erhält - oder zählt der Zeitpunkt, wann die Geschäftsführung des DFB die Zahlung dieser finanziellen Zuwendung beschliesst oder formell frei gibt und die Überweisung per Unterschrift anweist?

Fragen über Fragen, die ganz entscheidend sein können ob das Geld in der Insolvenzmasse landet oder nicht. ... natürlich vorrausgesetzt wir qualifizieren uns überhaupt für den DFB Pokal was wohl obendrein eh die entscheidentste all dieser offenen Fragen sein dürfte.
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Spielt am Sonntag unser Fußballklub...

Geändert von Aix Trawurst (28.04.2013 um 01:25 Uhr)
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josef heiter (28.04.2013)