Thema: Uli Hoeneß
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Alt 23.04.2013, 10:08
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blue_lagoon blue_lagoon ist offline
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Zitat:
Zitat von Black-Postit Beitrag anzeigen
Ich bin ja kein Jurist, aber §299 StGB würde ich anders interpretieren.
Mutmaßlicher Weise hat es nie einen Wettbewerb um die Vergabe des Ausrüsters gegeben.
Wo kein Wettbewerb, da keine Verzerrung, dort keine Bestechung.

Ich bin doch als FC B nicht verpflichtet wie in der öffentlichen Verwaltung ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen, soweit kommts noch.
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