Zitat:
Zitat von Black-Postit
Ich bin ja kein Jurist, aber §299 StGB würde ich anders interpretieren.
|
Mutmaßlicher Weise hat es nie einen Wettbewerb um die Vergabe des Ausrüsters gegeben.
Wo kein Wettbewerb, da keine Verzerrung, dort keine Bestechung.
Ich bin doch als FC B nicht verpflichtet wie in der öffentlichen Verwaltung ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen, soweit kommts noch.