Arbeiten die Aufsichtsräte der GmbH nicht eh "Ehrenamtlich" ?
Aber vielleicht will man Kutsch und Konsorten auf diesem Wege loswerden wenn sie schon nicht freiwillig "gehen"
Zitat:
Zitat von Mittelstürmer
Die GmbH darf nicht aufgelöst werden, solange sie das Antragsrecht für die Lizenz für die Regionalliga hat. Grundsätzlich könnte man das Antragsrecht vermutlich an den Verein verkaufen (die sind ja auch einziger möglicher Käufer, weshalb man dort einen günstigen Kaufpreis festlegen könnte), der Erlös würde dann zur weiteren Befriedigung der Gläubiger verwendet. Danach kann man die GmbH theoretisch abwickeln.
Mir ist nicht klar, was das allerdings für einen Sinn haben sollte. Gut, in der Regionalliga geht es eher um 5-stellige statt um 7-stellige Beträge, da erscheint der Aufwand einer GmbH vielleicht zu groß. Für den Profifußball würde man das ganze Spiel aber dann wieder neu starten müssen.
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