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Alt 09.04.2008, 17:37
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Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
Kurze Info, Uli:

1. Mitgliederversammlungen müssen im ersten Halbjahr stattfinden.

Wenn also die Info, dass zu einem bestimmten Gremium Wahlen stattfinden werden, mit dem Verschicken der Mitgliedsausweise im Januar geliefert werden, dann reicht die 40 Tagefrist locker aus.

2. Außerordentliche Versammlungen müssen innerhalb von 2 Monaten stattfinden. Das kollidiert nicht mit dem Grundsatz, dass bei ordentlichen, turnusgemäßen Wahlen die Frist reichlich ist.

Klaro? Sonst bitte konkreter.

Klööss
OK, jetzt hast du mich vollkommen verwirrt. Typisch Lehrer.

Steht das wirklich in der Satzung, dass eine ordentliche Mitgliederversammlung in der rersten Jahreshälfte stattfinden muss?
1.) Wo ich aber eigentlich hin wollte, war, dass eine ordentliche Mitgliederversammlung bis Mitte Febraur wegen der 40 Tage unmöglich ist, weil man sonst die Frist nach Versenden nicht einhalten kann. Korrekt?
2.) "Außerordentliche Versammlungen müssen innerhalb von 2 Monaten stattfinden." Ab wann? Ab Einladung?

Gruß Uli, immer noch begeistert von Eurer Mühe und Arbeit
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Der Kluge lernt aus allem und von jedem,
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der Dumme weiß alles besser. (Sokrates)
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