Sehr schöne Arbeit!
Eine Frage hat sich bei mir aber auch noch ergeben.
Wenn am Anfang des Jahres alle möglichen Wahlen angekündigt werden müssen/sollen und es eine Frist gibt, um Vorschläge zu machen bzw zu kandidieren, dann ergibt sich daraus, dass die erste Versammlung des Jahres frühestens nach Ablauf dieser Frist (40 Tage plus Zuschlag) ab Benachrichtigung/Jahresbeginn stattfinden darf? Für außerordentliche Versammlungen z.B. Nachwahlen gelten dann was für Fristen?
Gruß Uli