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Alt 18.12.2012, 01:30
svenc
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Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Es gibt im Insolvenzrecht eine Art Sonderkündigungsrecht des insolventen Unternehmens, dabei ist die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten, jedoch beträgt diese im Insolvenzfall maximal 3 Monate. Wobei ja ebenfalls für 3 Monate Insolvenzausfallgeld durch das Arbeitsamt gezahlt wird.

Ob bald die ersten Kündigungen zugestellt werden?
ich denke, dass die Kündigungen bis zum 31.12.2012 übergeben werden... ein ziemlicher Sch...-Termin, aber es geht wohl nicht anders...

Gruß

svenc
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