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Alt 06.12.2012, 06:45
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Zitat von Kiki13 Beitrag anzeigen
Tja, bei der Gläubigerseite, ist es ja nicht so einfach, wie es immer dargestellt wird...
Das Schwierige ist, dass es zwei GmbH's auf Seiten der Alemannia gibt. Beide hängen da voll drin.
So ist es passiert, dass die eine GmbH noch eine Forderung gegen einen Gläubiger hat, während der Gläubiger eine Forderung gegen die andere GmbH hat. Einer Verrechnung hat man wohlweislich vorher widersprochen, obwohl das in der Vergangenheit so gehandhabt wurde. Kurz vor Einreichung des Insolvenzantrages geht man nun her, und überträgt die Forderung an einen weiteren Gläubiger, da man selbst nicht mehr einfordern kann. Dies geschieht, um die Verbindlichkeiten der Alemannia auf dem Papier noch weiter zu drücken. Nachdem ja wohl beide GmbH's Insolvenz angemeldet haben, kann sich der Gläubiger seine Forderung in die Haare schmieren, während die Forderung gegen ihn, nun von einem anderen Gläubiger gegen ihn eingefordert werden wird.

Tolle Sache!!! Wenn hier öfter so verfahren wurde, dann wird es schwierig, de Gläubiger zu einem Schuldenschnitt zu bewegen.
Die ganze Kiste steht auf tönernen Füssen...


Hallo!

Wieso ZWEI Gmbh´s ?
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