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Alt 16.08.2012, 17:14
svenc
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Zitat von Muckel Beitrag anzeigen
Die Antwort würde ich gerne posten, aber aus rechtlichen Gründen hat mich die Alemannia ausdrücklich dazu angehalten dies nicht zu tun.

Aber ich kann sagen, dass ich von den 3 Tätern einen Tag vorher bescheid wusste, dass es nicht die letzten sein werden und das der Kredit bei der Alemannia gänzlich verspielt wurde. Die Videos der Raststätte werden ausgewertet für Stadionverbote, die Videos von Saarbrücken sind irrelevant, weil dort nur Saarbrücken Stadionverbote verhängen kann und die Ausschließung gesamter Gruppen ist aus rechtlichen Gründen gar nicht möglich. Und die Kommunikation zwischen Alemannia, Polizei und dem FC. Saarbrücken ist sehr rege seit den Vorfällen!

In die Details will ich schon alleine aus rechtlichen Gründen nicht gehen...

Grüße
naja, zum Thema Ausschließen von gesamten Gruppen oder überhaupt Gründen für ein Hausverbot:

Hausverbot gemäß BGH zulässig, wenn nur der Verdacht besteht, gewalttätig zu sein.

Urteil des BGH, dass z. B. ein Hausverbot aufgrund der Mitgliedschaft in der NPD zulässig ist.

Wenn die Alemannia die Ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen würde, wäre das recht simpel.

Die KBU, ACU und Supporters kann man ganz leicht wegen dem Verdacht gewalttätig zu sein ausschließen. Dafür reichen die Beispiele aus den Heimspielen gegen Aue, dem Verhalten in Braunschweig, der Vorkommnissen in Saarbrücken, usw. aus.

Gruß

svenc
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