16.08.2012, 15:01
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Zitat:
Zitat von WoT
Lange wehren würde ich mich gegen eine solche Lösung sicher nicht. Vielleicht kann man es ja kombinieren?
1. Allen, denen (über die Gruppenzugehörigkeit hinausgehendes) individuelles Fehlverhalten zur Überzeugung des Hausrechtsinhabers, (nicht erst einer Stafverfolgungsbehörde) nachgewiesen ist, gibt man ein Hausverbot (Stadionverbot) für alle Veranstaltungen des Vereines und der DFL.
2. Alle Fanclubkennzeichen, Fahnen, Transparente, Trommeln etc sind (ggf nach einer Änderung der Hausordnung) verboten und nur im Einzelfall ausnahmsweise auf Widerruf erlaubt. Weil die juristische Ausnahmen ohne jedes Problem statistisch der absolute Regelfall sein können, könnte es sich dann ganz leicht wie von selbst ergeben, daß jeder leicht und umstandslos eine solche Genehmigung bekommt, nur halt die Ultras und ihresgleichen nicht leicht oder nicht umfänglich oder schlicht nie.
Selbst wenn Du 1. etwas schärfer handhaben wolltest, womit ich wie gesagt ganz entspannt leben könnte, was genau spräche gegen 2. als Ergänzung?
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Nun, bei genauer Betrachtung, nichts .
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