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Zitat von wampie
Eine interessante Frage.
Vielleicht kann da jemand unserer Satzungsspezialisten etwas Licht ins Dunkle bringen?
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Wenn ich es als Laienjurist mit viel Erfahrung im Anwaltsdeutsch richtig sehe hat RA. Nickel folgendes gesagt.
Er weisst den Ar darauf hin, das dieser derzeit nicht beschlussfähig sei.
Was der Anwalt meint . Der Aufsichtsrat ist nicht Beschlussfäig, sollte sich herausstellen das die abberufung/Ausschluss seines Mandandten Rambau nicht rechtens gewesen ist.
Besonders pikant ist das aus folgendem Grund.
Selbst wenn der Ar jetzt mit Krämer verlängert tut er das im Wissen um die Tatsache,
das dies eventuell durch einen Gerichtsentscheid pro Rambau gekippt werden kann.
Da es aber vor Ablauf der dreimonastsfrist kein Urteil geben wird, da ja nocht nicht mal Klage eingereicht wurde müsste der AR Krämer zumindest eine Klausel abringen,
nach der Krämer falls sich die Verlängerung aus bekannten Gründen als juristich nichtig erweist auf seine Schadenersatz verzichtet der Ihm zustünde.
Oder man muss mitteilen das nicht verlängert wird und zeitgleich Gespräche führten.