Es gibt neben der Vereinssatzung noch eine Satzung (oder Geschäftsordnung) des Aufsichtsrats, ein ebensolche des Präsidiums sowie auch eine des Verwaltungsrats. Was im Einzelnen darin geregelt ist, entzieht sich den meisten von uns, da diese Dinge nicht veröffentlicht wurden.
Der Aufsichtsratsvorsitzende hat einen Brief mit den angeblichen Verfehlungen an den Verwaltungsrat geschrieben mit dem Ziel der Abberufung des AR-Mitgliedes Horst Rambau. Wir können also davon ausgehen, dass nach den Regularien der verschiedenen Gremien der Verwaltungsrat die Instanz ist, die für eine solche Abberufung zuständig ist.
Nachdem dort nicht wie erwartet reagiert wurde, weil Informationen und Belege für eine Absetzung fehlten, wurde nicht etwa nachgebessert, sondern per juristischem Gutachten das Präsidium, bei dem der Initiator der Abberufung Vorsitzender ist und Schalten und Walten kann, wie er will, für zuständig erklärt.
Wer meint, dass das in Ordnung ist, soll halt bei seiner Meinung bleiben und bei der nächsten Mitgliederversammlung wieder brav
Hipp-
Hipp-
Hurra rufen.
Horst Rambau war das von den Mitgliedern gewählte AR-Mitglied. Wären seine Verfehlungen so schlimm wie hier angenommen, wäre es losgelöst von juristischen Tricksereien mindestens notwendig gewesen, das
vorher mit der Vertretung der organisierten Fans zu besprechen.