Zitat:
Zitat von Blackthorne
Es gibt neben der Vereinssatzung noch eine Satzung (oder Geschäftsordnung) des Aufsichtsrats, ein ebensolche des Präsidiums sowie auch eine des Verwaltungsrats. Was im Einzelnen darin geregelt ist, entzieht sich den meisten von uns, da diese Dinge nicht veröffentlicht wurden.
Der Aufsichtsratsvorsitzende hat einen Brief mit den angeblichen Verfehlungen an den Verwaltungsrat geschrieben mit dem Ziel der Abberufung des AR-Mitgliedes Horst Rambau. Wir können also davon ausgehen, dass nach den Regularien der verschiedenen Gremien der Verwaltungsrat die Instanz ist, die für eine solche Abberufung zuständig ist.
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Sollte es so sein, dann kann ich sogar Deine Argumentation folgen. Aber ich (wir) weiß (wissen) es nicht. Wir spekulieren ja alle.