Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Die Frage ist nicht, wie wir hier das Procedere zur Abwahl Rambaus empfinden, sondern ob es legal ist oder nicht.
Dem diente ja das Gutachten.
( Ich kann das Wort Gutachten bei Alemannia bald nicht mehr hören)
Bei bestimmten Verfehlungen hat wohl die Gesellschafterversammlung das Recht zur Absetzung eines Aufsiichtsratmitglieds.
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Und das Gutachten soll jetzt das Votum des Verwaltungsrates ersetzen? Das ist heftig, oder? Dann brauchen wir demnächst gar keine Satzung mehr, keine Gremien, dann machen wir alles mit Gutachten
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Leute, die zu nichts fähig sind, sind zu allem fähig.
(John Steinbeck, USA - Nobelpreisträger für Literatur 1962)
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