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Alt 19.10.2011, 14:09
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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Antwort

Zitat:
Zitat von AIXtremist Beitrag anzeigen
Hallo Klaus! Hierzu noch die Frage: muss, damit JL wieder ein Amt antreten könnte, die einfache Mehrheit diesen wählen oder ist es eine 2/3 Mehrheit, die dafür notwendig ist?
Hallo, gerne gebe ich dir eine Antwort.

Du zielst auf die neue Satzung ab, die heute um 12 Uhr übrigens gemeinsam von Präsidium und Mitgliedervertretern der "Paritätischen Satzungskommission" bei einer PK am Tivoli erstmals öffentlich vorgestellt wurde. Ich antworte dir einmal vereinfacht.

Es gibt natürlich in dem Werk keine "Lex Linden". Aber es gibt Neuerungen bei den Wiederwahlen, auf die du anspielst.

Der Grundsatz (hierzu): Künftig kann ein Kandidat (und künftig immer nur mit absoluter Mehrheit) in ein Gremium gewählt werden (unterstellt, die Nominierungskriterien sind erfüllt), er kann dann einmal (wieder mit absoluter Mehrheit) wiedergewählt werden - und bei weiteren Wiederwahlen ist eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 Zustimmung nötig.

Damit soll bei (für den Verien) "guten" Kandidaten mehr als zwei Amtsperioden ermöglicht, aber "Erbhöfe" vermieden werden.

Nach unserer Einschätzung werden für den Verein "gute" Kandidaten auch mehr als 66,6% erhalten.

Die Anrechnung von Amtsperioden erfolgt rückwirkend, das heißt, jede abgeleistete Amtsperiode der Vergangenheit wird ab der Zustimmung zur neuen Satzung angerechnet.
Jürgen Linden hat wohl mehr als 2 Amtsperioden, für ihn (wie für andere, amtsperiodenmäßig vergleichbare Kandidaten) würde demnach die 2/3-Mehrheitsregelung gelten, wenn sie erneut antreten.

Ansonsten gilt zwischen der zweiten Amtsperiode und einer weiteren Wiederwahl eine "Ruhefrist" von 3 Jahren, dann reicht auch wieder die absolute Mehrheit.

klööss
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"...erst wenn deine Widersacher dich loben, dann überprüfe dein Bewusstsein..."

Geändert von Klööss_vom_Driesch (19.10.2011 um 14:11 Uhr)